Orientierung und Mobilität (O & M)
Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbstständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht.
Ein Schulungsprogramm mit dem Langstock kann blinde oder sehbehinderte Menschen in die Lage versetzen, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbstständig und sicher fortzubewegen.
Was ist das Ziel?
Ziel der Schulung in Orientierung und Mobilität ist es, Blinde und hochgradig Sehbehinderte im Gebrauch des weißen Langstocks so auszubilden, dass sie diesen als Verkehrsschutzzeichen und als Orientierungshilfe einsetzen können, um so durch die Blindheit oder Sehbehinderung bedingte Mobilitäts- und Orientierungsbeeinträchtigung so weit wie möglich auszugleichen.
Wer kann teilnehmen?
Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen.
Umfang und Dauer?
Das benötigte Ausmaß an Selbstständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Blinden oder Sehbehinderten bestimmen den Umfang der Schulung. Deshalb wird die Schulung stets als Einzelunterricht durchgeführt. Sie umfasst in der Regel ca. 100 Unterrichtsstunden. Manchmal ist es sinnvoll, die Inhalte in zeitlich getrennte Abschnitte zu vermitteln, um das bis dahin Erlernte umzusetzen.
Wo wird geschult?
In den meisten Fällen findet die Schulung an dem jeweiligen Wohn-, Schul- bzw. Arbeitsort des Blinden oder Sehbehinderten statt. Der Lehrer kommt nach Absprache und individuellem Bedarf zu ein- oder mehrstündigen Schulungseinheiten.Was kann man lernen?
Die Schulung umfasst neben der Vermittlung der Stocktechniken noch folgende Bereiche:
- Schutz des eigenen Körpers
- Verbesserung grundlegender Orientierungsfertigkeiten
- Sensibilisierung der übrigen Sinne
- Vermittlung des Langstockeinsatzes in unterschiedlichen Umweltsituationen
- Zielgerichteter Gebrauch optischer Hilfsmittel
- Optimale Ausnutzung des vorhandenen Sehvermögens
- Analyse des Verkehrsgeschehens
- Gebrauch elektronischer Hilfsmittel
Wie ist die Praxis?
Nach dem Erlernen der Körperschutztechniken und Orientierungsfertigkeiten beginnt die Unterweisung im Gebrauch des Langstocks meist in einem Gebäude. Danach folgen die Benutzung des Langstockes in einem ruhigen Wohngebiet - meist die eigene Wohnumgebung - dann in einem Einkaufsviertel mit Fußgängerzone, schließlich in der Innenstadt mit ampelgeregelten Kreuzungen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dazu kann es notwendig sein, tastbare Pläne oder Modelle eines bestimmten Gebietes zu benutzen oder andere Medien einzusetzen. Der Umfang und die Ziele einer Schulung werden individuell auf den Bedarf abgestimmt.
Auch Sehbehinderte?
Auch Sehbehinderte nutzen den weißen Langstock, um z.B. Hindernisse und Stufen bei ungünstigen Bedingungen rechtzeitig zu erkennen.
Sie haben dadurch die Möglichkeit, das noch vorhandene Sehvermögen auf die Orientierung in der Umwelt zu konzentrieren und gleichzeitig den Langstock als Hindernismelder zu benutzen.
Der Langstock sollte im eigenen Interesse immer sichtbar als Verkehrsschutzzeichen mitgeführt werden.
Wer bezahlt?
Die Kosten für die Schulung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung des Langstockes und die Schulung in Orientierung und Mobilität erforderlich. Weitere Kostenträger können das Sozialamt, das Arbeitsamt oder die Berufsgenossenschaft sein.
Wo erhalte ich Informationen?
Wenden Sie sich an einen anerkannten Rehabilitationslehrer für Orientierung und Mobilität in Ihrer Nähe, Ihren Augenarzt, Ihre Krankenkasse oder an Ihren Blinden- und Sehbehindertenverein.
Weitere Kontakte:
Deutscher Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV)
Tel.: 0228-955820
E-Mail: info@dbsv.org
Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.
