Allgemein
Für Kinder mit einer Sehschädigung gibt es die Möglichkeit sowohl einen allgemeinen Kindergarten (Regelkindergarten) als auch einen heilpädagogischen Kindergarten (Sonderschulkindergarten) zu besuchen.
In den meisten Fällen bietet sich der Besuch einer wohnortnahen und integrativ arbeitenden Einrichtung an. Theoretisch kann ein Kind mit einer Sehschädigung jede Einrichtung besuchen. Es sollten jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine optimale Förderung, des Kindes gewährleistet wird.
Manche Kindergärten sehen sich, aus mangelnder Erfahrung und Unsicherheit, nicht in der Lage ein Kind mit einer Sehschädigung aufzunehmen. Ein Besuch der Einrichtung, zusammen mit dem Kind, und ein aufklärendes Gespräch durch die Unterstützung der Frühförderstelle hilft in vielen Fällen, die Unsicherheit seitens der Einrichtung, zu überwinden.
Kinder die bisher von der Frühförderung (Sehbehindertenschule) betreut worden sind, erhalten diese auch weiterhin. Die Pädagogen besuchen das Kind regelmäßig im Kindergarten und stehen den Erzieherinnen mit Ratschlägen zur Seite.
Einrichtungen, welche integrativ arbeiten, betreuen nicht nur Kinder mit verschiedensten Behinderungen, sondern auch solche, die von einer Behinderung bedroht sind oder in ihrer Entwicklung verzögert sind.
Der Besuch eines Regelkindergartens hat für das sehgeschädigte Kind den großen Vorteil, dass es mit nichtbehinderten Kindern zusammen spielen und lernen kann. Es kann in seiner Umgebung Kontakte knüpfen. Weiterhin lernen Kinder in Regelkindergärten eigenverantwortlich zu handeln Dies festigt wiederum das Selbstbewusstsein der Kinder. Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in einem Regelkindergarten "um die Ecke", statt in einer weit entfernten Sondereinrichtung, bietet für alle Kinder und deren Eltern viele Vorteile.
Aus eigener Erfahrung hat sich bestätigt, dass der Besuch eines wohnortnahen, integrativen Kindergartens, der erste Baustein für eine spätere integrative Beschulung ist.
Eine aktuelle Übersicht über gesetzliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, bezüglich der Integration von Kindern mit Behinderungen, ist mir nicht bekannt.
Über weitere wichtige Infos, bzw. Erfahrungsberichte würde ich mich, im Interesse aller betroffenen Eltern, sehr freuen. Meine E-Mail-Adresse: kontakt@integrationskinder.org
Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Typen von Kindergärten, die Kinder mit Behinderungen besuchen können. Außerdem bekommen Sie Hinweise zu finanziellen Hilfen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten können.
Kindergärten
Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kindergärten, Horte und altersgemischte Gruppen besuchen können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit Behinderung:
- in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder,
- in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie
- in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten.
In den letzten Jahren hat die Zahl der integrativen Kindergärten zugenommen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden gemeinsam in Regel- und Sonderkindergärten erzogen, um die Startbedingungen behinderter Kinder zu verbessern und die Entwicklung aller Kinder zu fördern. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine erfolgreiche Integration weniger von Art und Schwere der Behinderung abhängt, sondern vielmehr von den personellen und konzeptionellen Bedingungen des jeweiligen Kindergartens.
Integrative Kindergartengruppe
Tageseinrichtungen für Kinder verfolgen in besonderer Weise die Förderung sozialer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Integration behinderter Kinder eine besondere Bedeutung zu. Die gelebte Gemeinsamkeit behinderter und nichtbehinderter Kinder soll als integrative Erziehung Sonderstellung und Sondereinrichtungen vermeiden und die gesellschaftliche Integration befördern. Der besonderen Aufgabenstellung der integrativen Erziehung wird zum Beispiel durch die spezifische Gruppenform der "Integrativen Kindergartengruppe" mit einer spezifisch unterstützenden und fördernden Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (Gruppengröße, Personalschlüssel) entsprochen.
Sonderkindergarten
In Sonderkindergärten (Kindergarten für Behinderte) werden vor allem schwer- und mehrfachbehinderte Kinder gefördert, die wegen ihrer Behinderung anderweitig oder in einem Regelkindergarten nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Sonderkindergärten sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe und unterliegen den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG), §§ 39 ff.
Tageseinrichtung mit integrativen Gruppen
Mit dem Ziel der beiderseitigen besseren Förderung und Integration gibt es das Angebot der "Integrativen Gruppen" in Tageseinrichtungen. Durch Leben und Spielen in der Gruppe sollen sich behinderte und nichtbehinderte Kinder kennenlernen und gemeinsam entwickeln. Die integrative Einrichtung zeichnet sich aus durch kleinere Gruppen (5 von 15 Plätzen für behinderte Kinder), Erzieher mit heilpädagogischer Ausbildung, Einsatz notwendiger therapeutischer Kräfte und durch längere Betreuungszeiten.
Einzelintegration in Regelkindergarten oder Kindertagesstätte
Aufnahme und Förderung von (einzelnen) Kindern mit einer Behinderung im wohnortnahen Regelkindergarten.
Nähere Informationen zu den Angeboten vor Ort sind bei den Jugendämtern erhältlich.
Übernahme von Kosten
Für Kinder mit einer Körperbehinderung, Sprachbehinderung oder geistigen Behinderung, die einen Sonderkindergarten oder einen integrativen Kindergarten besuchen, kann - je nach Einkommen der Eltern - ein Teil der Kosten übernommen werden. Die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung in integrativen Kindergärten richtet sich seit dem 1.1.2004 nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ( GTK). Beim Besuch eines Sonderkindergartens gelten weiterhin die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG)
Quelle: www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/kindergarten.htm
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Erfahrungsberichte von Betroffenen
Der Kindergarten als Wegstrecke und Lebensumfeld für blinde Kinder
Gemeinsam leben - gemeinsam spielen - 5 Jahre Integration im Ev. Kindergarten St. Trinitatis in Bork
Integration im Kindergarten erleichtert Jan-Philipp das erste Schuljahr
Erfahrungsbericht über die Integration eines blinden Kindes in einem Regelkindergarten
Baden-Württemberg
Bayern
Arbeitskonzept: Integration im Regel-Kindergarten
Präambel: Integration im Kindergarten
Tagesstätten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Seiten des Ministeriums für Schule, Jugend, Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
Zweites Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK) vom 29. Oktober 1991 in der Fassung vom 16. Dezember 1998. Dort heißt es unter anderem: Auftrag des Kindergartens (3) Der Kindergarten hat dabei die Aufgabe, das Kind unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen Kind die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander, insbesondere auch der Geschlechter untereinander, erlernt werden soll. Die Integration behinderter Kinder soll besonders gefördert werden. Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen positive Wirkungsmöglichkeiten und Aufgaben innerhalb des Zusammenlebens erkennen und altersgemäße demokratische Verhaltensweisen einüben können. Auch gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen soll Verständnis entwickelt und Toleranz gefördert werden.
www.tageseinrichtungen.nrw.de
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Hier finden Sie eine Auswahl von Kindergärten mit Integrationsmöglichkeit und den Sonderkindergärten für Entwicklungsverzögerte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte Kinder. Die Kindergärten sind nach Bundesländern aufgegliedert.
http://tweety.helmaonline.com/...




