Allgemein
Regelschule oder Sonderschule
Bei Ihrem Kind wurde eine Sehschädigung festgestellt. Schnell stellt sich die Frage, kann mein Kind eine "normale" Schule besuchen?
Die Antwort ist "JA". Mit der richtigen Unterstützung können hochgradig sehbehinderte und blinde Kinder eine Regelschule besuchen.
In der Regel haben die Eltern die Wahlmöglichkeit, über die Entscheidung, welche Schulform ein Kind mit einer Sehschädigung besucht. Abhängig bleibt die Entscheidung aber immer davon, ob die sächlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, an der Schule, gegeben sind. Diesbezüglich gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern gravierende Unterschiede.
Gerade die Beschaffung und Finanzierung der sächlichen Mittel (Bildschirmlesegerät, PC, Tafelkamera, Braillezeile, ect) gestaltet sich in einigen Bundesländern als äußerst schwierig.
Die Sonderschule soll nicht mehr der vorrangige Förderort sein, sondern die Integration für Kinder mit und ohne Behinderung im Gemeinsamen Unterricht soll sinnvoll eingesetzt werden.
Schüler/innen sollen nicht mehr als "sonderschulbedürftig" eingestuft werden, sondern es soll der sonderpädagogischen Förderbedarf eines Schülers bzw. einer Schülerin mit einer Beeinträchtigung festgestellt werden.
Danach wird entschieden, an welchem schulischen Ort diese Förderung entsprochen werden kann. Das Grundgesetz besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Einige Bundesländern haben Bestimmungen zum Nachteilsausgleich in die Schulgesetze bzw. Schulvorschriften übernommen.
Siehe auch:
Weiterführende Informationen
ISaR
Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen
Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht (PDF-Datei)
Die Broschüre soll Eltern helfen, die sich für die Beschulung ihres Kindes im Gemeinsamen Unterricht interessieren.
Es ist eine Broschüre, die der Elternverband
Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. erarbeitet hat.
Eltern behinderter Kinder
haben als Experten in eigener Sache diese Informationen für Sie zusammengestellt.
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen hat man sich dabei an der
Lebenshäufigkeit orientiert.
Es wurde jedoch versucht, Antworten auf grundsätzliche Fragen des Gemeinsamen
Unterrichts zu geben:
Was müssen Sie beachten? Wo finden Sie Hilfe und Unterstützung?
Herausgeberin
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
11017 Berlin
in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V
60487 Frankfurt/Main
Wegweiser durch`s AO-SF-Verfahren
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat mittendrin e.V. einen neuen Wegweiser durchs AO-SF-Verfahren veröffentlicht. Die Broschüre soll Eltern helfen, deren behinderte Kinder zur Schule kommen.
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen
Stand der Integration behinderter Schülerinnen und Schüler in den Bundesländern
Zusammenstellung der GEW zu Verankerung im Gesetz und zur Durchführung