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Unterhaltsrecht

verfasst von Tina E-Mail, Niedersachsen, 04.06.2010, 10:02

Hallo zusammen, hallo Elisabeth,
ich war lange nicht mehr hier zu sehen aber nun muß ich mich doch mal wieder melden. Vieleicht gibt es hier ja Eltern, die ähnliche Probleme haben.
Meine Tochter ist seit September 09 auf dem Blindeninternat in Marburg. Sie ist in der 11. Klasse und möchte dort ihr Abitur machen. Nun meint ihr leiblicher Vater, da sie ja nicht mehr zuhause wohnen würde, müßte ich mich ja auch nicht mehr um sie kümmern und daher währe ich genauso unterhaltspflichtig wie er. Dazu meinte er dann noch, da meine Tochter ja Blindengeld bekommen würde, könnte man das ja auf den Unterhalt anrechnen. So langsam bin ich richtig fertig mit den Nerven. Wenn ich jetzt gesund wär und normal den ganzen Tag arbeiten gehen könnte, dann wär mir das ja egal aber ich war 1 Jahr krankgeschrieben und kann nun, wenn ich überhaupt etwas bekomme nur noch 15 bis 20 Stunden die Woche arbeiten, mit Ausfällen. Also keine rosigen Aussichten. Ich habe mal gelesen, daß (in meinem Fall) der Vater nur 1/3 des Unterhalts kürzen kann und wie das mit dem Blindengeld ist, weiß wohl keiner so genau. Meine Tochter ist jedes 2. Wochenende zu Hause, von Freitag Nachmittag bis Sonntag abend.Außerdem in den Ferien. Sie haben dort mehr Ferien als woanders, weil sie katholische und evangelische Ferien haben. Im Durchschnitt ist sie 42% des Jahres zu hause. Sie geht bei uns zu den Ärzten, ich gehe mit ihr jedesmal Dinge kaufen, die sie braucht, wie z.B. Hygieneartikel, Computerzubehör, Anziehsachen (die z. Teil bezuschust werden), kümmere mich um alle anfallenden Behördensachen, Beantrage die Fahrtkosten (Ab Juni muß ich auch die Hälfte davon übernehmen, da sie dann 17 J. alt ist und nur noch 1x im Monat erstattet bekommt. Dazu kommt noch das Schulgeld von 114,00Euro und Taschengeld von 90 Euro.Den Wohnraum stelle ich auch (wir haben gerade für sie angebaut). Wer hat ähnliches erlebt und kann mir da weiterhelfen? Kann man das Blindengeld einfach anrechnen zum Unterhalt und kann mein Exmann einfach den Unterhalt halbieren oder ganz streichen und wieviel Geld hat man selber für sich als Eigenerhalt, wo man nichts von abziehen kann?

Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Tina

 

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