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Re: Schwerbehindertenausweis, Aberkennung der Merkmale G und

verfasst von Elisabeth Homepage E-Mail, 59379 Selm-Bork Westfalen, 29.03.2010, 15:26

Hallo Insa,

bei der Überprüfung durch den Kreis Lippe, habt ihr es mit einem sehr genauen Sachbearbeiter zu tun gehabt...
Bei dem von dir angegebenen Visus, ist laut der MdE Tabelle der DOG korrekt, dass Ennos Grad der Behinderung 60% beträgt und ihm somit die Merkzeichen G und B aberkannt wurden. Die Merkzeichen G und B stehen ihm zu, wenn ihm auf Grund einer Sehminderung wenigstens 70% zugesprochen werden.
Ihr solltet auf jeden Fall Widerspruch einlegen aber nicht auf die Anerkennung der Merkzeichen, sondern auf den GdB. Die Merkzeichen bekommt Enno automatisch wieder, wenn er 70% erreicht. Wurde bei Enno die Blendempfindlichkeit, der Nystagmus und das Gesichtfeld berücksichtig?

Bei dem Erstantrag hätten Enno mit dem von dir genannten Visus, wenn keine anderen Behinderungen vorlagen, nur 40 % zugestanden.

Ich wünsche dir und deiner Familie ein schönes Osterfest, lieben Gruß
Elisabeth

P.S. besten Dank für deine liebe Karte!!!

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"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" Antoine de Saint-Exupéry

 

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